Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Assist by Leonie

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus meinem Leistungsportfolio als virtuelle Assistentin und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde. Durch Buchung eines Stundenpakets oder eines Angebots akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmst diesen zu.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leonie Oheimer

Virtuelle Assistenz

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen der virtuellen Assistenz (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Büroorganisation, Administration und Personalverwaltung nach Vereinbarung.

2.2 Die genauen Leistungen und der Leistungsumfang werden individuell in schriftlichen Absprachen festgelegt.

3. Vertragsabschluss und Leistungszeitraum

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Dies kann in Schriftform oder per E-Mail erfolgen.

3.2 Die Erbringung der Leistungen erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) zu erbringen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

 4.1 Das vom Kunden gewählte Stundenpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung umgehend und ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse). Angenommene Angebote sind in der Regel mit einer Anzahlung von 50 % zu leisten und die Endsumme nach Vertragsende. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.

 

4.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

 

4.3. Das vom Kunden gebuchte Stundenpaket wird seitens des Auftragnehmers nach Vertragsannahme freigeschalten.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Daten und Zugangsdaten zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

5.2 Verzögert der Auftraggeber die Erbringung der Dienstleistungen durch das Nichtbereitstellen von Informationen oder Materialien, verlängern sich die Fristen entsprechend.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erfüllung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten).

7.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Kündigung und Vertragslaufzeit

8.1 Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden individuell im Vertrag festgelegt.

8.2 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und dieser Verstoß nach schriftlicher Aufforderung nicht behoben wird.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.